AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der Tischkönig GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Tischkönig GmbH und anderen Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, wir widersprechen diesen ausdrücklich. Sie sind nur dann ausnahmsweise gültig, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.
2. Zustandekommen des Vertrages und Schriftform
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Haftung für Richtigkeit wird insoweit nicht übernommen.
Holz ist ein Naturprodukt, es kann daher zu Farbabweichungen kommen.
Die Darstellung der Produkte in Katalogen oder in unserem Internet-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Durch das Absenden der Bestellung unterbreitet der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware. Der Vertrag kommt nach unserer Wahl dadurch zustande, dass wir innerhalb von zwei Wochen nach Absendedatum des Angebots eine Auftragsbestätigung versenden, durch die das Angebot angenommen wird, andernfalls durch Lieferung der bestellten Ware.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt je nach Art des Artikels auf Einwegpalette oder in Karton frei Bordsteinkante.
Angaben zu Lieferzeiten finden Sie in den jeweiligen Artikelbeschreibungen. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand bei Ihnen zugegangen ist.
Sofern wir die vereinbarten Lieferfristen nicht einhalten können, hat der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Im Rahmen dieser Fristsetzung ist der Zeitaufwand für eine Wiederbeschaffung bei unserem Vorlieferanten zu berücksichtigen. Dies gilt nicht im Falle einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist oder sofern durch uns die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert wird. Liefern wir nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Falls die Lieferungen für uns dadurch unmöglich werden, dass unsere Vorlieferanten nicht liefern, eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird der Käufer sofort informiert. Bereits an uns geleistete Zahlungen des Käufers werden von uns erstattet.
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind. Erfüllen wir nach einer Teillieferung die Restleistung trotz Aufforderung nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an der Teilerfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
4. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung frachtfrei (bis zur 1. verschließbaren Tür) innerhalb Deutschlands (Eine Ausnahme stellen hierbei Inseln dar. Wegen der schwierigen Transportsituation können Sie hier Transportpreise in unserer Versandkostenaufstellung einsehen oder bei unserem Support nachfragen). Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Der Versand in sogenannte Drittländer (Nichtmitgliedsstaaten der EU) erfolgt mit jeweils für jedes Land individuellen Versandkosten (erfragen Sie diese bitte bei unserem Support), unverzollt, unversteuert – der Versender zahlt ausschließlich die Fracht, sofern Versandkostenfreiheit für das gewählte Ziel gewährt wird, alle anderen Kosten trägt der Empfänger.
Wir liefern auf Rechnung, zahlbar ohne Abzug sofort nach Erhalt. Wir behalten uns das Recht vor, in Einzelfällen gegen Nachnahme, Vorkasse oder Teilzahlung zu liefern.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.
Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Gefahrenübergang
Mit Verlassen des Lagers oder der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
Versicherungen gegen Bruch, Diebstahl, etc. durch uns erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Käufers. Im Übrigen obliegt eine Versicherung der Ware dem Käufer.
6. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu prüfen und Beanstandungen uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt maximal eine Woche nach Lieferung der Produkte. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden dabei unser Eigentum. So lange der Kunde seine eigenen Vertragspflichten nicht erfüllt hat, sind wir weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Käufer die in diesem Fall geltende Vermutung, dass erst eine dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Ebenso fallen Schäden, die auf den Transport, die unsachgemäße Behandlung, ungenügende Instandhaltung oder missbräuchliche Benutzung zurückgehen, nicht unter diese Gewährleistung.
7. Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für angestellte Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten, gleich welcher Art, unser Eigentum. Dies gilt insbesondere auch für später entstehende Forderungen aus Reparaturleistungen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen.
Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware und des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
So lange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder ähnliche Überlassung der Waren an einen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen der Waren, hat der Käufer uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, sowie die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sich nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Zur Sicherung unserer Ansprüche gewährt uns der Käufer das Recht zum Betreten seiner Betriebsräume zu seinen normalen Geschäftszeiten und die Einsichtnahme in die zur Sicherung unserer Ansprüche notwendigen Geschäftspapiere.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausschließlich der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes (Kirchenlamitz).
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.